Gäste der Tagesstätte Pilatusblick erhalten bei Bedarf und auf Wunsch auch Unterstützung und Pflege zu Hause.
Die Unterstützung soll vorhandene Fähigkeiten festigen, eine grösstmögliche Selbständigkeit fördern und erhalten, Zufriedenheit und Sinngebung durch Beschäftigung erzielen, soziale Kontakte ermöglichen, der Vereinsamung vorbeugen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Betreuungsperson nicht den Haushalt führt und nicht für Putzarbeiten zuständig ist.
Eine Betreuungsperson der Tagesstätte (Pflegefachfrau oder Pflegehelferin SRK). Sie arbeitet abwechslungsweise in der Tagesstätte und beim Gast zu Hause. Sie ist der betreuten Person (Gast der Tagesstätte) aus der Tagesstätte vertraut.
Zurzeit wird ein Stundenansatz von CHF 35.00 verrechnet (keine Mitwirkung von KK und Gemeinde). Hin- und Rückweg gehören zur Arbeitszeit.
Nach der Bedarfsabklärung wird ein Betreuungsvertrag analog der Betreuung in der Tagesstätte abgeschlossen.
Wie die Tagesstätte Pilatusblick verfolgt das Angebot „Pflege und Betreuung zu Hause“ zwei Ziele: Unterstützung und Aktivierung der betroffenen Person und die zeitweise Entlastung der pflegenden und betreuenden Angehörigen.
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