Pflege und Betreuung zu Hause

Ein Angebot für die Gäste der Tagesstätte Pilatusblick

Gäste der Tagesstätte Pilatusblick erhalten bei Bedarf und auf Wunsch auch Unterstützung und Pflege zu Hause.

Die Unterstützung soll vorhandene Fähigkeiten festigen, eine grösstmögliche Selbständigkeit fördern und erhalten, Zufriedenheit und Sinngebung durch Beschäftigung erzielen, soziale Kontakte ermöglichen, der Vereinsamung vorbeugen.


Aufgaben der Betreuungsperson

  • Unterstützung der betreuten Person in ihren persönlichen Bedürfnissen und in ihren Aktivitäten und Tätigkeiten (Aktivitäten des täglichen Lebens)
  • Der betreuten Person Sicherheit geben, Stresssituationen entgegenwirken und bewältigen
  • Eine angenehme Atmosphäre schaffen
  • Der betreuten Person einen positiven Tag ermöglichen, indem die Betreuungsperson die Bedürfnisse erkennt und im Tagesverlauf umsetzt

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Betreuungsperson nicht den Haushalt führt und nicht für Putzarbeiten zuständig ist.


Betreuungsperson

Eine Betreuungsperson der Tagesstätte (Pflegefachfrau oder Pflegehelferin SRK). Sie arbeitet abwechslungsweise in der Tagesstätte und beim Gast zu Hause. Sie ist der betreuten Person (Gast der Tagesstätte) aus der Tagesstätte vertraut.

Kosten

Zurzeit wird ein Stundenansatz von CHF 35.00 verrechnet (keine Mitwirkung von KK und Gemeinde). Hin- und Rückweg gehören zur Arbeitszeit.


Vertragliche Regelung

Nach der Bedarfsabklärung wird ein Betreuungsvertrag analog der Betreuung in der Tagesstätte abgeschlossen.

Wie die Tagesstätte Pilatusblick verfolgt das Angebot „Pflege und Betreuung zu Hause“ zwei Ziele: Unterstützung und Aktivierung der betroffenen Person und die zeitweise Entlastung der pflegenden und betreuenden Angehörigen.


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